Im Juli hat sich der neue BVBC-Arbeitskreis „Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)“ erstmals in einer hybriden Sitzung zusammengefunden. Im Mittelpunkt stand die künftige Ausrichtung des Zusammenschlusses.
Am 4. Juli 2022 fand die erste Sitzung des Arbeitskreises „Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)“ in den Räumen des AGA Unternehmensverbands in Hamburg statt. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 26 Personen teil, die entweder nach Hamburg gekommen sind oder sich online zugeschaltet haben. Der Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaftsprüfung und Beratung, Unternehmensverbänden sowie Unternehmensvertretern verschiedener Branchen zusammen. In der ersten Sitzung wurde die Ausrichtung des Arbeitskreises festgelegt, welche zum einen den Austausch unter den Mitgliedern in den Vordergrund stellt und zum anderen auch die Einflussnahme auf aktuelle Entwicklungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung anstrebt.
Der Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zurzeit sehr dynamisch aufgrund der steigenden Anforderungen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU und die in diesem Rahmen entwickelten Entwürfe der EU Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS). Der aktuell dem EU-Parlament übergebene Stand der CSRD sieht vor, dass ab 2025 alle großen Kapitalgesellschaften, die zurzeit nicht der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen, und ab 2026 auch kapitalmarktorientierte KMU über Nachhaltigkeitsbelange zu berichten haben. Aber auch mittelbar werden besonders viele KMU betroffen sein. Professor Stefan Müller wurde mit der Einrichtung des Arbeitskreises beauftragt, um dem Mittelstand in Bezug auf die sich rasant entwickelnden Regulierungen eine (weitere) Stimme zu verleihen.
In Anbetracht der steigenden Anforderungen wurde in der Sitzung angeregt über die aktuellen Entwicklungen und die Entwürfe zu den ESRS diskutiert. Besonders intensiv wurden die geforderte Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen, die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmen, das Wesentlichkeitsverständnis und der große Umfang der in den Entwürfen der ESRS geforderten Angabepflichten erörtert.
Um aktiv Einfluss auf die aktuellen Entwicklungen zu nehmen, hat der Arbeitskreis entschieden, an der Konsultation zu den Entwürfen der ESRS der EFRAG teilzunehmen.
Geleitet wird der Arbeitskreis vom WIB-Ehrenpreisträger Professor Dr. Stefan Müller und tagt drei bis vier Mal pro Jahr. Bei Interesse an bzw. Fragen zum Arbeitskreis melden Sie sich gerne bei ihm unter der E- Mailadresse „smuller@hsu-hh.de“.