Webseitenbetreiber, die Schriftarten von Google Fonts eingebunden haben, erhalten derzeit verstärkt Abmahnungen wegen eines vermeintlichen Datenschutzverstoßes. Der BVBC rät Betroffenen, keine Zahlungen zu leisten und die Schreiben in den meisten Fällen zu vernichten.
Aktuell erhalten zahlreiche Webseitenbetreiber vermeintliche Abmahnungen, weil sie Schriftarten von Google Fonts so eingebunden hätten, dass dies gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße. Bei Aufruf der entsprechenden Webseiten soll automatisch eine Verbindung mit den Servern von Google in den USA aufgebaut werden und dadurch IP-Adressen der Besucher ohne deren Zustimmung weitergeleitet werden. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) weist jedoch darauf hin, dass es sich bei den Forderungsschreiben nicht um Abmahnungen „im wettbewerbsrechtlichen Sinne mit den entsprechenden Konsequenzen wie Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung“ handle; „zumal auch keine Ansprüche aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb geltend gemacht werden und auch keine Unterlassungserklärungen gefordert werden“.
Auch selbstständige BVBC-Mitglieder haben bereits Post erhalten. Als Absender tritt in den meisten Fällen der Anwalt Kilian Lenard für seinen Mandanten Martin Ismail in Erscheinung. Es soll jedoch auch Schreiben von einem Rechtsanwalt Nikolaos Kairis Dikigoros geben, der Herrn und Frau Wang Yu vertrete.
Mit den Schreiben soll in erster Linie Druck auf die Empfänger*innen ausgeübt werden, damit diese den geforderten Betrag von in der Regel 170 Euro bzw. 239,60 Euro begleichen. Im Gegenzug seien die Aussteller bei gleichzeitiger Beendigung des Verstoßes bereit, „die Sache auf sich beruhen zu lassen“. Aufgrund des relativ niedrigen Forderungsbetrags lohnt sich in den meisten Fällen keine anwaltliche Beratung, weshalb die Aussteller vermutlich darauf spekulieren, dass ein nicht unerheblicher Teil der Abgemahnten das Geld überweist.
Die hohe Anzahl an Abmahnungen lässt allerdings unwahrscheinlich erscheinen, dass die erhobenen Vorwürfe weiterverfolgt werden, da dies zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen würde.
Der Schutzverband empfiehlt Betroffenen:
- Webseite von Fachkundigen überprüfen lassen.
- Dynamische Einbindung von Google Fonts (und ggf. weitere Einbindungen) umstellen auf lokale Einbindungen.
- Nicht zahlen, da aktuell keine Klageverfahren trotz zahlreicher gleichlautender Abmahnungen bekannt sind. Wer zahlt könnte sich zudem als bereitwilliges „Opfer“ zeigen, das ggf. Ziel weiterer Schreiben werden könnte.
- Sollte wider Erwarten Klage erstattet werden, anwaltlichen Rat einholen.
- Nicht selbst auf die Forderungsschreiben reagieren.
Umfangreiche Informationen inklusive eines Ratgebers, Beispielen und einer Musterantwort gibt es auch hier von dem Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke.