Der BVBC sichert durch ein überarbeitetes Finanzierungskonzept die Unterstützung seiner regionalen Strukturen. Nach intensiven Gesprächsrunden haben sich Präsidium und Aufsichtsrat im November 2024 auf Anpassungen geeinigt, die Gestaltungsspielraum ermöglichen und gleichzeitig Transparenz und Fairness bei der Mittelverteilung sicherstellen. Ziel bleibt es, das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu stärken und bürokratische Hürden zu reduzieren. Ein abschließender Beschluss durch den Aufsichtsrat steht für Januar 2025 an.
Der BVBC ist sowohl haupt- als auch ehrenamtlich stark aufgestellt und setzt sich mit elf Regionen, darunter drei Landesverbände, bundesweit für seine Mitglieder ein. Regionalleitungen und Landesverbandsvorstände arbeiten dabei mit zahlreichen Ehrenamtlichen zusammen, um attraktive Angebote vor Ort zu gestalten.
Klare Mittelverteilung für mehr Gestaltungsspielraum
Wie die Mittel zwischen den Regionen und dem Bundesverband aufgeteilt werden, regeln die BVBC-Satzung und ein Finanzierungskonzept. Bis zu 20 % des laufenden Beitragsaufkommens stehen den Regionen gemäß § 11 Nr. 1 der Satzung zu. Anders als früher erfolgt die Verteilung jedoch nicht mehr pauschal nach Mitgliederstärke, sondern projektbezogen und in enger Abstimmung der Regionalleitungen.
Das Finanzierungskonzept, das die Mitgliederversammlung 2019 verabschiedete, sollte zunächst in der Praxis erprobt werden. „Wir haben von Anfang an klargestellt, dass Anpassungen notwendig sein könnten, um ein gerechtes, transparentes und möglichst bürokratiefreies System zu schaffen“, erklärt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle.
Herausforderungen durch die Coronapandemie
Die Umsetzung der neuen Regelungen verzögerte sich aufgrund der Coronapandemie erheblich, da regionale Aktivitäten kaum plan- oder durchführbar waren. Erst in den Folgejahren wurde deutlich, an welchen Stellen Nachbesserungen erforderlich waren. Präsidium und Aufsichtsrat widmeten sich dieser Aufgabe in zahlreichen Sitzungen.
Einigung für die Zukunft
Im Mai 2024 beschloss die Delegiertenversammlung, dass beide Gremien bis Ende des Jahres gemeinsame Anpassungen vorlegen oder andernfalls getrennte Vorschläge zur Abstimmung bringen sollten. Diese Verständigung gelang: Auf der Aufsichtsratssitzung am 17. November 2024 in Magdeburg einigten sich beide Seiten auf eine überarbeitete Fassung.
„Eine transparente Kommunikation auf beiden Seiten hat dazu beigetragen, dass wir zu einer Lösung gefunden haben, hinter der alle Beteiligten stehen können“, betont Häberle. „Noch auf der Rückfahrt vom Tagungsort wurden die besprochenen Änderungen ins Konzept eingearbeitet und dem Aufsichtsrat zur endgültigen Zustimmung vorgelegt.“
Am 7. Januar 2025 wird der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung über das aktualisierte Finanzierungskonzept entscheiden.
Engagieren auch Sie sich!
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