Die Bundesregierung will ab 1. Januar 2026 eine „Aktivrente“ einführen: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter angestellt arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Selbstständige bleiben außen vor. Das betrifft viele Mitglieder direkt – und widerspricht dem Anspruch fairer, qualifikationsorientierter Rahmenbedingungen im Arbeitsleben.
Der Kabinettsentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine neue Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 21 EStG-neu) ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor – also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die weiterhin Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Selbstständige sind explizit nicht begünstigt. Im offiziellen Begründungsteil heißt es, viele Selbstständige arbeiteten ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus; es bedürfe daher „aktuell keiner weiteren Anreize [...] diesen Personenkreis zur Weiterarbeit zu bewegen“. Genau diese Passage sorgt für berechtigten Protest – sie stellt ein ganzes Berufssegment pauschal als „nicht förderbedürftig“ dar.
Warum das den BVBC betrifft
Der BVBC vertritt auch selbstständige Finance-Profis – vom Bilanzbuchhalter über Controllerinnen bis zu Interim-CFOs. Viele sind im Rentenalter weiterhin gefragt, sichern Fristen und Qualität in der Rechnungslegung, beraten zum internen Kontrollsystem oder überbrücken Fachkräftelücken. Eine steuerliche Förderung, die nur angestellte Erwerbstätigkeit begünstigt, setzt ein falsches Signal und verzerrt den Wettbewerb zulasten Selbstständiger – gerade in Bereichen, in denen Qualifikation und Erfahrung zählen.
„Wie beim Steuerberatungsgesetz erleben wir eine Status-Schieflage: Was unabhängig von der Erwerbsform dieselbe qualifizierte Arbeit ist, wird angestellt begünstigt, selbstständig aber benachteiligt. Diese Logik kennen Selbstständige im Rechnungswesen seit Jahren – jetzt setzt die Aktivrente sie fort. Gleiche Leistung verdient gleiche Rahmenbedingungen", forder BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle.
Kritik aus Verbänden – quer durch die Selbstständigenlandschaft
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) nennt die Ausgrenzung einen „Schlag ins Gesicht der Selbstständigen“ und verweist auf das Gleichbehandlungsgebot. Inhaltlich wird zudem aufgezeigt, dass der Steuervorteil bis zu 919 Euro monatlich betragen kann – ein Subventionsgefälle, das Selbstständige vollständig ausschließt.
Die BAGSV (Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände), deren Gründungsmitglied der BVBC ist, unterstützt das Grundziel, fordert aber die Gleichstellung: Auch selbstständige Fachkräfte stabilisieren den Arbeitsmarkt; eine Einbeziehung wäre volkswirtschaftlich sinnvoll.
Einordnung: Ziel richtig, Umsetzung einseitig
Ziel der Aktivrente ist es, Erfahrungswissen zu halten, Versorgungslücken zu schließen und die Erwerbsquote Älterer zu erhöhen. Das ist grundsätzlich legitim. Doch wenn der gleiche Zweck (länger arbeiten) bei vergleichbarer Qualifikation nur für abhängig Beschäftigte gefördert wird, entsteht Ungleichbehandlung – zumal der Entwurf selbst die Option einer späteren Einbeziehung Selbstständiger erwähnt. Warum also nicht jetzt kohärent regeln?
Was Sie jetzt tun können
Petition mitzeichnen: Setzen Sie ein Zeichen für eine faire Aktivrente auch für Selbstständige. Die Petition läuft bereits und bündelt die Forderung nach Gleichbehandlung.
Argumente teilen: Weisen Sie in Ihrem Netzwerk auf die problematische Begründung im Referentenentwurf hin und auf die einseitige Begünstigung nur von Arbeitslohn.
Abgeordnete ansprechen: Sachlich, lösungsorientiert und mit Blick auf die Fachkräftesicherung im Mittelstand.
Position des BVBC
Gleiches Recht für gleiche Leistung: Wer nach der Regelaltersgrenze arbeitet – ob angestellt oder selbstständig –, sollte steuerlich vergleichbar behandelt werden.
Qualifikation statt Status: Im Finanz- und Rechnungswesen zählt die Kompetenz – nicht die Erwerbsform.
Kohärenz und Verhältnismäßigkeit: Eine Förderung nur eines Erwerbsstatus erzeugt vermeidbare Verzerrungen und passt nicht zum Ziel, das Arbeitskräftepotenzial Älterer breit zu heben.
Der BVBC wird das Gesetzgebungsverfahren begleiten, seine Kontakte in Politik und Ministerien nutzen und sich gemeinsam mit Partnerverbänden für Nachbesserungen einsetzen. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen durch Ihre Mitzeichnung der Petition und durch sachliche Gespräche im eigenen Umfeld.
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