Am 14. Januar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen. Der BVBC begrüßt zwar vorhandene Modernisierungsschritte, drängt im parlamentarischen Verfahren jedoch auf echte Befugniserweiterungen für Bilanzbuchhalter:innen.
Am Mittwoch, 14. Januar 2026, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) beschlossen. Der Regierungsentwurf folgt auf den Referentenentwurf des BMF vom 7. August 2025 und eine Ressortabstimmung, die sich bis zuletzt hingezogen hat. Dass zentrale Punkte nicht im Kabinett „final“ entschieden werden, war absehbar: In der Abstimmung wurde deutlich, dass offene Konfliktlinien bewusst in den Bundestag verlagert werden sollten – einschließlich der vom BVBC adressierten Forderungen.
Was im Kabinettsentwurf steckt
Bundesregierung und BMF stellen vier Themen in den Mittelpunkt:
- Lohnsteuerhilfevereine: Modernisierung, unter anderem Wegfall von Betragsgrenzen; außerdem kann künftig eine Person drei statt zwei Beratungsstellen leiten.
- Beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen: Neuregelung, besipielsweise können Energieberater:innen steuerliche Fragen behandeln, soweit sie mit ihrer Hauptleistung zusammenhängen.
- Unentgeltliche Hilfeleistung: Erweiterung auf weitere nahestehende Personen; außerdem sollen Tax Law Clinics im Hochschulumfeld ermöglicht werden.
- Weitere Beratungsstellen: Das Leitungserfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberater:innen soll entfallen; zudem ist eine zentrale elektronische Vollmachtsverwaltung vorgesehen.
Der Entwurf enthält daneben auch Änderungen außerhalb des engeren Steuerberatungsrechts, wie etwa zur Gewerbesteuer.
Relevanz für die Buchführungspraxis: Befugnisse um Anlegen von Kontenplänen sollen erweitert werden
Für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter:innen ist relevant, dass der Entwurf eine Klarstellung beim „Einrichten der Buchführung“ aufgreift: Das Anlegen von Kontenplänen soll künftig ausdrücklich ermöglicht werden. Das ist ein Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit – und zugleich ein Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber Abgrenzungsprobleme im Alltag grundsätzlich anerkennt. Er bleibt jedoch weit hinter notwendigen Änderungsmaßnahmen zurück.
Einordnung: Warum jetzt der Finanzausschuss entscheidend ist
Für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen und Unternehmen im Mittelstand bleibt der Kernpunkt: Die wirklichen Entlastungshebel liegen bei qualifikationsadäquaten Befugniserweiterungen. Dass der Kabinettsentwurf diese Fragen nicht abschließend löst, war zu erwarten. In der Ressortabstimmung war bekannt, dass die Forderungen des BVBC gesehen werden – eine Entscheidung sollte aber bewusst dem parlamentarischen Verfahren überlassen werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt jetzt die Phase, in der konkrete Änderungen realistisch erreichbar sind: Der BVBC wird die politische Ansprache im Bundestag nochmals deutlich verstärken und zusätzliche Gesprächstermine wahrnehmen – insbesondere mit Blick auf die Beratungen im Finanzausschuss und die dort zuständigen Berichterstatter. Für die SPD ist Jens Behrens, für die Union Prof. Dr. Matthias Hiller als Berichterstatter benannt.
BVBC-Stellungnahme: Forderungen liegen auf dem Tisch
Der BVBC hat bereits zum Referentenentwurf vom 7. August 2025 Stellung genommen und sich für konkrete Nachbesserungen ausgesprochen – insbesondere dort, wo Unternehmen heute Versorgungslücken, Annahmestopps und Fristdruck erleben.
⇒ zur BVBC-Stellungnahme zum Referentenentwurf
Fremdbesitzverbot: Debatte mit Nebenwirkungen für die öffentliche Wahrnehmung
In der Ressortabstimmung war zuletzt auch die geplante Verschärfung des Fremdbesitzverbots umstritten. Beim Fremdbesitzverbot geht es vereinfacht darum, in welchem Umfang fachfremde Dritte (wie externe Investoren) an Steuerberatungsgesellschaften beteiligt sein dürfen – und damit um Fragen der Unabhängigkeit und der berufsrechtlichen Leitplanken.
Die Auseinandersetzung darüber hat die Ressortabstimmung und die Berichterstattung zeitweise stark geprägt – und andere Themen, darunter auch die für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen und den Mittelstand zentralen Fragen zu Befugniserweiterungen, in der öffentlichen Wahrnehmung überlagert. Nach Medienberichten ist die Verschärfung im Kabinettsentwurf, der am 14. Januar 2026 noch nicht in allen Details offiziell veröffentlicht war, nicht weiterverfolgt worden.
Aufruf: Jetzt Finanzausschuss und regionale Abgeordnete ansprechen
Damit die offenen Punkte im parlamentarischen Verfahren tatsächlich aufgegriffen werden, ist Rückkopplung aus der Praxis entscheidend. Dafür bietet sich an:
- Mitglieder des Finanzausschusses anzuschreiben und auf die notwendigen Anpassungen hinzuweisen
- Bundestagsabgeordnete aus den Regionen zu kontaktieren (Wahlkreisbüros / Fachpolitiker*innen)
- dafür das BVBC-Musterschreiben zu nutzen

