Der Bundestag berät den Regierungsentwurf zum 9. StBerÄndG am heutigen 19. März 2026 in erster Lesung. Der BVBC hat dazu eine aktualisierte, umfassende Stellungnahme vorgelegt und die Mitglieder des Finanzausschusses direkt adressiert.
Mit der ersten Lesung startet das parlamentarische Verfahren am 19. März 2026 im Bundestag. Nach der Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden; federführend ist der Finanzausschuss. Dort werden die entscheidenden Weichen gestellt – von der Detailberatung über mögliche Änderungsanträge bis zur Beschlussempfehlung an das Plenum.
Der BVBC hat unmittelbar vor der ersten Lesung eine neue Stellungnahme an Abgeordnete im Finanzausschuss übermittelt. Ziel ist, die Debatte auf die Punkte zu lenken, die aus Verbandssicht für Unternehmen und Selbstständige unmittelbar wirtschaftliche Wirkung haben – und die im Regierungsentwurf weiterhin nicht ausreichend gelöst sind.
„Jetzt entscheidet sich, ob das Gesetz die Versorgungslücken in der Praxis wirklich schließt – oder ob die drängendsten Entlastungsfragen erneut vertagt werden“, sagt Kenan Häberle, Geschäftsführer des BVBC. „Gerade kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Gründer brauchen schnell verlässliche, bezahlbare Unterstützung – und dafür müssen die Befugnisse qualifikationsadäquat geregelt werden.“
Parallel zur schriftlichen Positionierung sucht der BVBC den direkten Austausch mit den Abgeordneten der Fraktionen – damit die Argumente nicht nur „zur Kenntnis genommen“, sondern in der Ausschussarbeit tatsächlich berücksichtigt werden.
Inhaltliche Linie der BVBC-Stellungnahme
In der Stellungnahme arbeitet der BVBC drei Kernpunkte heraus:
EU-Verfahren und Verhältnismäßigkeit
Der Regierungsentwurf verfehlt aus Sicht des BVBC das selbst gesetzte Ziel, die von der EU-Kommission kritisierten Inkohärenzen und Verhältnismäßigkeitsdefizite im Steuerberatungsgesetz zu beheben. In der Stellungnahme wird ausdrücklich auf das Vertragsverletzungsverfahren 2018/2171 Bezug genommen und gefordert, die EU-Kritik ernsthaft „abzuarbeiten“ statt nur punktuell zu reagieren.Fehlannahmen in der Begründung
Der BVBC kritisiert, dass Einschränkungen u. a. mit „Verbraucherschutz“ begründet werden, obwohl sich die Leistungen buchhaltender Berufe typischerweise an Unternehmen richten. Damit werde der Adressatenkreis der Regelung nicht zutreffend erfasst – was die Verhältnismäßigkeitsprüfung politisch wie rechtlich erschwere.Qualifikationsgestufte Befugnisse statt pauschaler Verbotslogik
Der BVBC fordert eine abgestufte Regelung nach beruflicher Qualifikation mit klarer Abgrenzung zu beratungs- und gestaltungsintensiven Tätigkeiten, die weiterhin den steuerberatenden Berufen vorbehalten bleiben sollen. Konkret benennt die Stellungnahme u. a. folgende Nachbesserungen:§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG-E soll neben dem Einrichten der Buchführung und der Lohnbuchhaltung auch die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfassen.
Für Bilanzbuchhalter:innen und Steuerfachwirt:innen soll eine zusätzliche Befugnisstufe geschaffen werden. Diese soll insbesondere vorbereitende Abschlussarbeiten, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die Erstellung von Jahresabschlüssen für kleine Unternehmen in der Größenordnung von § 267 Abs. 1 HGB sowie – konsequent dazugehörig – die Erstellung und Übermittlung der entsprechenden Steuererklärungen ermöglichen. Flankiert werden soll dies durch einen klaren Pflichtenrahmen (wie etwa Versicherung, Fortbildung, Abgrenzungs-/Weiterleitungspflichten), ohne neue Bürokratiebehörden aufzubauen.
Häberle dazu: „Wer qualifiziert ist, muss rechtssicher helfen dürfen – sonst bleiben Entlastung und Versorgungssicherheit ein Versprechen auf dem Papier.“
Politische Lage: Fremdbesitz-Debatte überlagert – BVBC drängt auf Trennung der Themen
In der politischen Diskussion dominiert derzeit vielfach die Debatte um das Fremdbesitzverbot. Gemeint sind berufsrechtliche Regeln zur Frage, ob und in welchem Umfang fachfremde Dritte (wie externe Investoren) an Steuerberatungsgesellschaften beteiligt sein dürfen – und welche Folgen das für Unabhängigkeit, Berufsausübung und Marktstrukturen hat. Diese Auseinandersetzung hat zuletzt die Ressortabstimmung geprägt und beeinflusst nun weiterhin die politische Debatte.
Der BVBC warnt davor, dass dadurch die eigentlichen Entlastungsfragen in der Ausschussberatung an den Rand gedrängt werden könnten. „Ein strittiger Nebenkomplex darf nicht dazu führen, dass die Kernfragen für Unternehmen und Selbstständige aus dem Blick geraten“, so Häberle. „Das Parlament muss alle relevanten Punkte sauber beraten – nicht nur die, die gerade die Schlagzeilen bestimmen.“
Mitglieder können jetzt entscheidend unterstützen
Der BVBC ruft seine Mitglieder auf, jetzt aktiv zu werden – denn der Zeitpunkt ist günstig: Nach der ersten Lesung beginnt die Detailarbeit im Finanzausschuss. Abgeordnetenbüros reagieren in dieser Phase besonders stark auf konkrete Praxisschilderungen aus dem Wahlkreis.
Empfehlung:
Schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten im Wahlkreis (kurz, konkret, mit Praxisbezug).
Wenn möglich: richten Sie sich zusätzlich an Mitglieder des Finanzausschusses.
Nutzen Sie gern die BVBC-Musterbriefe – oder schreiben Sie individuell (ein echter Praxisfall wirkt am stärksten).
„Wer will, dass sich an der Versorgungslage und fohrtwährenden Diskriminierung etwas ändert, sollte sich jetzt melden – nicht erst, wenn der Ausschussbericht fertig ist“, betont Häberle.
Update vom 20.03.2026:
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am Abend des 19. März 2026 beraten. Katharina Beck (Grüne/Bündnis 90) hat sich in ihrer Rede eindeutig für Befugniserweiterungen ausgesprochen. Jens Behrens (SPD) hat Änderungsbedarf angemerkt. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Die Debatte mit sämtlichen Redebeiträgen ist hier abrufbar, das Protokoll zur Sitzung ist hier verfügbar.
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