Die Koalition hat heute, am 2. Juli 2026, ein 34-Punkte-Programm für Wachstum und Beschäftigung vorgelegt. Der BVBC sieht richtige Ansätze, warnt aber vor Belastungsverschiebungen und neuen Unsicherheiten.
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Das am Donnerstag, 2. Juli 2026, veröffentlichte Papier trägt den Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ und umfasst Maßnahmen zu Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wirtschaftswachstum, Datenschutz, Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau. Ziel der Koalition ist es, Bürger:innen und Unternehmen zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Beschäftigung zu sichern.
Zu den zentralen Vorhaben gehören steuerliche Entlastungen ab 2027, eine Reform der Einkommensteuer mit Fokus auf kleine und mittlere Einkommen, ein Berichtsentlastungsgesetz, eine Ausweitung der Genehmigungsfiktion, Vereinfachungen beim Datenschutz sowie Änderungen im Arbeitsrecht. Das Koalitionspapier sieht unter anderem eine höhere Pauschalsteuer bei Minijobs, eine reduzierte steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, längere sachgrundlose Befristungen sowie eine Auflösungsmöglichkeit gegen Abfindungsoption für Beschäftigte oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Aus Sicht des BVBC setzt das Paket an mehreren richtigen Stellen an. Positiv bewertet der Verband insbesondere die angekündigte Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten, die geplante Berichtspflichten-Bremse, die Ausweitung der Genehmigungsfiktion, die schnellere Vergabe von Steuernummern an Unternehmen sowie die angekündigten Vereinfachungen beim Datenschutz und bei steuerlichen Verfahren. Diese Punkte können gerade für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige, Vereine sowie Fach- und Führungskräfte spürbare Entlastung bringen – sofern sie konsequent, rechtssicher und ohne neue Ausnahmekataloge umgesetzt werden.
Entscheidend ist die Nettowirkung
Der BVBC warnt jedoch davor, das Reformpaket allein an seinen Überschriften zu messen. Entscheidend ist nicht, ob einzelne Maßnahmen nach Entlastung klingen, sondern ob Unternehmen, Selbstständige sowie Fach- und Führungskräfte unter dem Strich tatsächlich weniger belastet werden.
Steuerliche Entlastungen dürfen nicht durch steigende Sozialabgaben, höhere Arbeitgeberkosten, neue Nachweispflichten oder zusätzliche arbeitsrechtliche Unsicherheiten aufgezehrt werden. Diese Frage stellt sich insbesondere mit Blick auf die weiterhin offene Diskussion um die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Deutsche Führungskräfteverband ULA, dem der BVBC angehört, weist darauf hin, dass hierzu im Koalitionspapier keine Einigung enthalten ist und damit auch keine Entwarnung gegeben werden kann.
„Das Reformpaket enthält wichtige Ansätze, vor allem beim Bürokratieabbau und bei schnelleren Verfahren. Entscheidend ist aber die Wirkung unter dem Strich. Steuerliche Entlastungen helfen wenig, wenn Fach- und Führungskräfte, Selbstständige und Arbeitgeber zugleich durch höhere Sozialabgaben, neue Unsicherheiten oder eine einseitige Lockerung des Kündigungsschutzes belastet werden“, erklärt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle.
Flexibilität braucht Verlässlichkeit
Kritisch sieht der BVBC insbesondere mehrere arbeitsmarktpolitische Punkte. Die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen kann Unternehmen zwar mehr Flexibilität geben. Gleichzeitig darf sie nicht zu dauerhafter Unsicherheit für Beschäftigte führen.
Auch die vorgesehene Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gegen Abfindungsoption aufzulösen, ist aus Sicht von Fach- und Führungskräften problematisch. Die ULA bewertet diese Regelung als Aufweichung des Kündigungsschutzes und fordert, mehr arbeitsrechtliche Flexibilität nur mit einem fairen sozialen Ausgleich zu verbinden.
Der BVBC teilt die Einschätzung, dass Transformation mehr Beweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt erfordert. Flexibilität darf jedoch nicht einseitig zulasten derjenigen gehen, die Verantwortung tragen. Wer von Fach- und Führungskräften Veränderungsbereitschaft, Innovationskraft und unternehmerisches Denken erwartet, muss zugleich Verlässlichkeit, Qualifizierung und faire Übergänge sicherstellen.
Mittelstand und Selbstständige stärker mitdenken
Auch aus mittelständischer Sicht bleibt die Umsetzung entscheidend. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), mit derm der BVBC eng durch die MittelstandsAllianz verbunden ist, begrüßt in seinem Statement zwar richtige Reformansätze beim Bürokratieabbau, bei der Planungsbeschleunigung und bei der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, mahnt aber spürbare Entlastungen für die mittelständische Wirtschaft an. Kritisch ist insbesondere, wenn abweichende Regelungen im Arbeits- oder Unternehmensrecht an Tarifgebundenheit geknüpft werden. Davon profitieren viele kleine und mittlere Unternehmen gerade nicht.
Auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), mit dem der BVBC eng in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) zusammenarbeitet, weist darauf hin, dass Selbstständige im Reformpaket kaum sichtbar werden. Der VGSD bewertet unter anderem die geplante Steuerentlastung, die Minijob-Regelungen und offene sozialversicherungsrechtliche Fragen kritisch.
Aus BVBC-Sicht ist das ein wichtiger Punkt: Entlastungspolitik muss nicht nur große Unternehmen und abhängig Beschäftigte erreichen, sondern auch Selbstständige, kleine Betriebe und freiberuflich tätige Fachkräfte. Gerade sie sind auf einfache, rechtssichere und planbare Rahmenbedingungen angewiesen.
Bürokratieabbau braucht einen Praxischeck
Der BVBC fordert deshalb einen konsequenten Praxischeck für die anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Bürokratie entsteht in Unternehmen nicht abstrakt, sondern in Formularen, Meldewegen, Schnittstellen, Fristen, Nachweisen, Prüfungsrisiken und Auslegungsunsicherheiten. Gerade Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling und Personalabteilungen erleben täglich, ob gesetzliche Vereinfachungen tatsächlich entlasten – oder ob lediglich alte Bürokratie in neue digitale Verfahren übertragen wird.
Das Reformpaket ist aus Sicht des BVBC daher ein wichtiger Auftakt, aber kein Selbstläufer. Wachstum und Beschäftigung entstehen nicht durch politische Ankündigungen allein, sondern durch einfache Regeln, schnelle Verfahren, digitale Anschlussfähigkeit, stabile Sozialbeiträge und verlässliche Rahmenbedingungen.
Fazit: Das Reformpaket muss an seiner Nettowirkung gemessen werden. Echte Entlastung entsteht nur, wenn Bürokratie tatsächlich abgebaut, Verfahren schneller werden und Unternehmen, Selbstständige sowie Fach- und Führungskräfte unter dem Strich mehr Planungssicherheit und weniger Belastung erfahren.

