Ehrenpreis 2017 der BVBC-Stiftung für BilRUG-Radar
1. Preisträger 2017
Der Ehrenpreis 2017 für Rechnungswesen und Controlling der BVBC-Stiftung wurde am 12.05.2017 an Prof. Dr. Christian Zwirner anlässlich des BVBC-Bundeskongresses 2017 in Goslar verliehen. Ausgezeichnet wurde sein Fachbeitrag „BilRUG-Radar“, der als Sonderdruck der Zeitschriften BC (Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling, Heft 07/2016) und IRZ (Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung, Heft 07/2016) in 2016 herausgegeben wurde. Der Beitrag steht stellvertretend für die in den letzten Jahren extrem schnelle und kompetente sowie besonders anschauliche Berichterstattung des Preisträgers zu Bilanzrechtsänderungen im BC-Newsletter und in der Zeitschrift BC.
Die Fachjury, bestehend aus Dr. Hans-Jürgen Hillmer (Vors.), Renate Adler, Prof. Dr. Klaus Deimel, Prof. Dr. Klaus Hahn, Prof. Dr. Thomas Kümpel und Dr. K. Jan Schiffer, hat diesen Beitrag als eine herausragende betriebswirtschaftliche Arbeit aus dem Bereich Rechnungswesen ausgewählt. Der Beitrag wurde als besonders wertvoll für die Berichterstattung der Unternehmen im Allgemeinen und deren Rechnungslegungs- und Controllingpraxis im Besonderen bewertet.
2. Laudatio (Auszüge)
In der Laudatio betonte Ernst Maier-Siegert als Vertreter des Beck-Verlags das außergewöhnliche Leistungsvermögen des Preisträgers, das mit dem Blick auf die fast 1.000 Fach-Veröffentlichungen zur nationalen und internationalen Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss, zum Steuerbilanzrecht sowie zu Fragen der Unternehmensbewertung sichtbar werde. Nur Faktenwissen reiche da nicht; Triebfeder des Schaffens des Ehrenpreisträgers seien „Freude – Leidenschaft – Begeisterung für die Materie“. Das zeigten auch seine Fachveröffentlichungen zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Denn gerade die Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG treffe in das Herzstück eines jeden Unternehmens. Fein säuberlich müsse die Trennlinie zwischen Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen neu gezogen werden. Auch gegensätzliche Deutungen müssen aufgezeigt werden: Einige Fachvertreter zählen den Verkauf von überzähligen, nicht mehr benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu den Umsatzerlösen, während das IDW diese Verkäufe weiterhin als sonstige betriebliche Erträge klassifiziert – solange sie keine regelmäßigen Vorgänge darstellen.
3. Kernpunkte des Festvortrags des Preisträgers Zwirner
3.1 Überblick
Das BilRUG verändert in Annäherung an IFRS-Gepflogenheiten mit dem Geschäftsjahr 2016 die Ergebnisdarstellung im Jahresabschluss. Unternehmensvergleiche werden erschwert – periodenübergreifend ebenso wie auch zwischenbetrieblich. Eine zutreffende (Bonitäts-/Abschluss-) Analyse erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit den Änderungen durch das BilRUG. Festzuhalten ist schon vorab, dass die Bilanzanalyse schwieriger wird, dass die Anhangberichterstattung an Bedeutung gewinnt und dass bisherige Analysemethoden überdacht bzw. angepasst werden müssen. Vor diesem Hintergrund behandelte der Referent folgende Themenbereiche:
- Gesetzeshintergrund und Erstanwendung
- Folgewirkungen der neuen Umsatzerlösdefinition
- GuV-Darstellung im Jahresabschluss 2016
- Neuerungen in der Anhangberichterstattung
- Auswirkungen auf Kennzahlen und Verträge und auf die Bilanzanalyse
3.2 Einzelanalyse
Zur Neudefinition der Umsatzerlöse gem. § 277 Abs. 1 HGB liegen bereits einige Praxiserfahrungen vor. Insbesondere gibt es kein einheitliches Auslegungsbild in der Praxis. Bisweilen konnten sehr deutliche Auswirkungen bei der Position Umsatzerlöse festgestellt werden. Die Anhangberichterstattung zur Erstanwendung und zur Darstellung der Effekte wird sehr uneinheitlich gehandhabt. Das Risiko von Fehlinterpretationen steigt. So bedeuten gestiegene Umsatzerlöse nicht automatisch „mehr Geschäft“ und gesunkene nicht automatisch „weniger Geschäft“. Zwirner beschrieb das an Paxisbeispielen zum Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge (Adidas, Henkel) und legte die GuV einer Brauerei vor, die dadurch einen Rückgang der Umsatzerlöse von 38 auf 33 Mio. € verzeichnete. Auch andere Unternehmen stellen umfangreiche „Wanderbewegungen“ in der GuV fest.
Ähnliches gilt für die Anpassung der handelsrechtlichen GuV-Gliederung. Diese ist insbesondere wegen des Wegfalls des außerordentlichen Ergebnisses in der GuV erforderlich. Ein bisher übliches „gewöhnliches“ Ergebnis ist daher nicht mehr sinnvoll ausweisbar. Dennoch wird es so praktiziert (Lufthansa-Abschluss 2016). Manches wandert in die Anhangberichterstattung, so die Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größe und Bedeutung, die nach § 285 Nr. 31 HGB zu erläutern sind. Diskussionsbedürftig ist auch die Frage, ob Vorjahreswerte anzupassen sind oder nicht. Auch die DAX-Unternehmen gehen damit sehr uneinheitlich an.
Kann eine ausgeweitete Anhangberichterstattung helfen? Die zentralen inhaltlichen Änderungen enthält § 285 HGB in vielen Nummern. Bedeutsam dürfte insbesondere die Nr. 31 sein, die Angaben zu Art und Betrag der außergewöhnlichen Aufwendungen und Erträge verlangt. Was aber ist außergewöhnlich – es wird in der Praxis der nächsten Jahre zu beobachten sein, wie das ausgelegt wird, auch im internationalen Vergleich. Praxisbedeutsam dürfte auch die Neuregelung in der Nr. 34 zur Ergebnisverwendung sein.
3.3 Auswirkungen auf Kennzahlen und Verträge
Die o.g. Wanderbewegungen führen zu neuen Kennzahlen. Bei der Bilanzanalyse sind die „Umstellungseffekte“ zu beachten. Gegenüber dem Jahr 2015 kommt es zu veränderten Kennzahlen. Risiken:
- bspw. Umsatzwachstum wird falsch interpretiert!
- Kürzung der Umsatzerlöse um Steuern wird falsch interpretiert!
- Vergleichbarkeit muss hergestellt werden!
Weitere Auswirkungen des BilRUG auf Kennzahlen und Verträge betreffen z.B. umsatzabhängige Vergütungen, Mietaufwand, Franchiseaufwendungen, Versicherungsaufwand. Was ist zu tun?
- Durchsicht der bestehenden Verträge
- Definition von relevanten Kennzahlen prüfen
- Verträge prüfen (Vergütungen, Kreditverträge, Gesellschaftsverträge, etc.
FAZIT: Einiger Handlungsbedarf, um Auswirkungen des BilRUG auch außerhalb der Rechnungslegung umfassend abbilden zu können!
Hinweis: Mehr zu den Inhalten des an die Preisverleihung anschließenden Fachvortrags des Preisträgers Zwirner finden Sie im Tagungsbericht, zum BVBC-Bundeskongress in KoR 06/2017 ab S. 284, insbesondere Abschn. V.
Bericht: Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk für Betriebswirtschaftliche und Steuerliche Fachinformationen, Coesfeld