Der BVBC hat den Gesprächsfaden mit der Bundessteuerberaterkammer aufgenommen. Im Mittelpunkt standen die Weiterentwicklung des Steuerberatungsgesetzes, qualifikationsgestufte Befugnisse und die Frage, wie ein leistungsfähiges Zusammenspiel von Rechnungswesen und Steuerberatung künftig aussehen kann.
Der Austausch war im Umfeld der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes angeregt worden. BVBC-Präsident Guido Großholz hatte dort als Sachverständiger die Position des Verbands vertreten und anschließend das Gespräch mit der Bundessteuerberaterkammer gesucht. Der Termin fand am 3. Juli in den Räumlichkeiten der Kammer statt.
Für die BStBK nahmen Präsident Hartmut Schwab, Hauptgeschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum und Geschäftsführer Dr. Moritz Alt teil. Für den BVBC waren Präsident Guido Großholz und Geschäftsführer Kenan Häberle vor Ort.
„Mir war wichtig, dass beide Seiten einmal direkt miteinander sprechen und nicht immer nur übereinander“, sagt BVBC-Präsident Guido Großholz. „Das Gespräch hat gezeigt: Die Positionen liegen nicht einfach deshalb auseinander, weil man einander nicht zuhört. Aber es hilft, die Argumente und Vorbehalte der Gegenseite besser zu verstehen. Allen war klar, dass ein solcher Termin noch keine Lösung bringen kann. Aber ein erster Aufschlag ist gemacht. Und wir werden im Austausch bleiben.“
Gespräch über unterschiedliche Grundverständnisse
Ziel des BVBC war es, die Position der BStBK besser zu verstehen und zugleich die eigene Perspektive einzuordnen: Der Verband sieht Bilanzbuchhalter:innen, Steuerfachwirt:innen und andere qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen nicht als Gegenpol zur Steuerberatung. Im Gegenteil: Aus Sicht des BVBC können klar abgegrenzte Befugniserweiterungen dazu beitragen, Steuerkanzleien zu entlasten, Unternehmen besser zu versorgen und das steuerliche Gesamtsystem zu stabilisieren.
Die BStBK bewertete diese Frage deutlich anders. Nach ihrer Sicht besteht kein Bedarf, zusätzliche rechtliche Befugnisse für selbstständige Bilanzbuchhalter:innen oder vergleichbare Fachkräfte zu schaffen. Wer weitergehende steuerliche Tätigkeiten ausüben wolle, könne den Weg über die Steuerberaterprüfung gehen. Dabei wurde auch auf den vergleichsweise offenen Zugang zum steuerberatenden Beruf verwiesen.
Der BVBC machte demgegenüber deutlich, dass dieser Hinweis den Kern des Problems nicht vollständig trifft. Viele qualifizierte Fachkräfte wollen nicht Steuerberater:in werden, sondern das anwenden dürfen, was sie in Ausbildung, Fortbildung und Berufspraxis erworben haben – auch selbstständig und in klar begrenzten Tätigkeitsfeldern.
„Unser Punkt ist nicht, dass Bilanzbuchhalter Steuerberater ersetzen sollen“, sagt BVBC-Geschäftsführer Kenan Häberle. „Unser Punkt ist, dass Qualifikation im Berufsrecht differenzierter abgebildet werden muss. Wer bestimmte Tätigkeiten nachweislich gelernt hat und sie in der Praxis beherrscht, sollte sie in klar definierten Verantwortungsbereichen auch selbstständig ausüben dürfen. Genau über diese Zwischenräume müssen wir reden.“
Zwischen „alles“ und „fast nichts“
Eine zentrale Differenz zeigte sich bei der Frage, ob es zwischen der unbeschränkten Befugnis der steuerberatenden Berufe und den derzeit stark begrenzten Möglichkeiten selbstständiger Fachkräfte im Rechnungswesen sachgerechte Zwischenstufen geben kann.
Der BVBC hält eine solche Differenzierung für notwendig und praxistauglich. Maßstab sollten Tätigkeit, Risiko und Qualifikation sein. Denkbar sind aus Verbandssicht insbesondere klar definierte Erweiterungen bei der Einrichtung der Buchhaltung, der Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, vorbereitenden Abschlussarbeiten, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Jahresabschlüssen kleiner Unternehmen.
Die steuerberatenden Kernaufgaben blieben davon unberührt. Steuerliche Beratung und Gestaltung, komplexe und wertungsintensive Sachverhalte, Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsbarkeit, internationales Steuerrecht, Umstrukturierungen und steuerstrategische Mandatsverantwortung gehören aus Sicht des BVBC weiterhin eindeutig in die Hände der steuerberatenden Berufe.
Die BStBK verwies hingegen auf die Letztverantwortung der Berufsträger:innen. Auch wenn in Kanzleien Steuerfachwirt:innen, Bilanzbuchhalter:innen und andere qualifizierte Mitarbeitende an entsprechenden Tätigkeiten mitwirken, liege die Verantwortung letztlich bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater. Genau an diesem Punkt bleibt die Bewertung unterschiedlich: Der BVBC sieht in Qualifikation und praktischer Tätigkeit eine tragfähige Grundlage für begrenzte eigenständige Befugnisse; die BStBK hält am bestehenden System der berufsrechtlichen Verantwortung fest.
Dass die Diskussion auch innerhalb des steuerberatenden Umfelds nicht ausschließlich entlang starrer Linien verläuft, zeigte sich zuletzt bei der ReWeCo. In einer Podiumsdiskussion sprach sich unter anderem Harald Elster, Ehrenpräsident des Deutschen Steuerberaterverbands, offen dafür aus, über qualifikationsgestufte Modelle nachzudenken. Er würdigte den entsprechenden Ansatz des BVBC und betonte zugleich, dass Steuerberater:innen und selbstständige Bilanzbuchhalter:innen grundsätzlich stärker miteinander arbeiten sollten.
Unterschiedliche Einschätzung der Versorgungslage
Auch die praktische Ausgangslage wurde unterschiedlich bewertet. Der BVBC nimmt aus seiner Mitgliedschaft, aus Gesprächen mit Unternehmen und aus dem Austausch mit Partnerorganisationen wie BAGSV und VGSD weiterhin deutlich wahr, dass insbesondere kleine Unternehmen und Selbstständige Schwierigkeiten haben, steuerliche Unterstützung zu finden. Berichtet wird von Aufnahmestopps, langen Wartezeiten oder fehlender Bereitschaft, kleinere Mandate zu übernehmen.
Die BStBK schätzte die Lage weniger kritisch ein. Aus ihrer Sicht ist die starke Auslastung der Kanzleien nicht mehr in dem Maße prägend wie während der Corona-Zeit. Schwierigkeiten bei der Mandatssuche seien nicht zwingend Ausdruck eines allgemeinen Versorgungsproblems.
Gerade diese unterschiedliche Beschreibung der Praxis zeigt, wie anspruchsvoll die weitere Debatte bleibt. Wer die Ausgangslage unterschiedlich bewertet, kommt naturgemäß auch bei den möglichen Lösungen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
BVBC bleibt bei konstruktiver Linie
Für den BVBC bleibt entscheidend: Befugniserweiterungen für qualifizierte Fachkräfte im Rechnungswesen sind nicht gegen die Steuerberatung gerichtet. Sie sollen steuerliche Beratung nicht ersetzen und keinen neuen Vollberuf neben den Steuerberater:innen schaffen. Es geht um begrenzte, qualifikationsgestufte Tätigkeiten dort, wo Prozessnähe, Fachwissen und praktische Verantwortung bereits heute zusammenfallen.
Aus Sicht des Verbands spricht vieles für eine moderne Aufgabenverteilung: Steuerkanzleien könnten sich stärker auf Beratung, Gestaltung, Qualitätssicherung und anspruchsvolle Mandate konzentrieren. Unternehmen erhielten schnelleren Zugang zu qualifizierter Unterstützung bei laufenden Pflichten. Die Finanzverwaltung profitierte von fristgerechteren Meldungen, plausibleren Daten und weniger Korrekturschleifen.
Voraussetzung wäre ein klarer Rahmen. Dazu gehören Fortbildung, Vermögensschadenhaftpflicht, Dokumentation sowie Abgrenzungs- und Hinzuziehungspflichten bei komplexen oder gestaltungsintensiven Sachverhalten. Der BVBC setzt damit nicht auf Entgrenzung, sondern auf eine sachgerechte Ordnung nach Qualifikation und Verantwortung.
Dialog trotz deutlicher Differenzen
Das Gespräch mit der BStBK hat gezeigt, dass die Positionen weiterhin deutlich auseinanderliegen. Zugleich war der Austausch wichtig, weil er die unterschiedlichen Grundannahmen sichtbar gemacht hat: über Qualifikation, Verantwortung, Versorgungslage und die Frage, ob das Steuerberatungsgesetz künftig stärker zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Kompetenzstufen differenzieren sollte.
Der BVBC wird diese Debatte weiter sachlich führen. Der Verband bleibt davon überzeugt, dass eine qualifikationsgestufte Weiterentwicklung des Steuerberatungsgesetzes einen Beitrag zur Entlastung des Gesamtsystems leisten kann – im Interesse der Unternehmen, der Finanzverwaltung, der Steuerkanzleien und der vielen qualifizierten Fachkräfte im Rechnungswesen, deren Kompetenzen bislang nicht angemessen genutzt werden dürfen.
Der Gesprächsfaden ist damit aufgenommen. Die Differenzen sind benannt. Für den BVBC bleibt der Anspruch, beharrlich, konstruktiv und lösungsorientiert für eine praxistaugliche Aufgabenverteilung einzutreten.

